PARTEIWATCH: Wie verteilen Die Grünen in Bayern ihre Listenplätze für die Landtagswahl?

Am 08 Oktober findet in Bayern die Landtagswahl 2023 statt. Bei der Landtagswahl 2018 gewannen die Grünen dabei 38 der 180 Mandate, darunter 6 Direktmandate. Das bedeutet 84,2 Prozent, oder anders gesagt 32 Mandate der Grünen wurden über Listenplätze zugeteilt. Daher stellt sich die folgende Frage: Wie werden Listenplätze bei den Bayrischen Grünen verteilt und wie transparent sind die Prozesse dahinter? Dieser Frage wollen wir in diesem Blogpost nachgehen.

Informationen zu der Landtagswahl und den Grünen in Bayern

Das Bayrische Landtagswahlsystem gliedert das Bundesland in 7 Regierungsbezirke auf die, gemäß ihrem Anteil an den Wahlberechtigten, die Sitze verteilt werden. Direktkandidaturen finden in sogenannten „Stimmkreisen“ statt. Zwei Besonderheiten des Bayrischen Wahlsystems sind:

1. Es ist zwingend erforderlich, dass die Partei- oder Wählergruppe des stimmstärksten Bewerbers die geltende Fünf-Prozent Hürde übersteht, da ansonsten der*die Bewerber*in mit der nächsthöchsten Stimmzahl den Stimmkreis gewinnt.

2. Die Zweitstimme wird direkt an die Kandidat*innen einer offenen Liste vergeben, statt nur an eine Partei oder Wählergruppe.

Die Listen der Grünen in Bayern wurden im Rahmen besonderer Bezirksverordnetenversammlung (Aufstellungsversammlung) erstellt. Die Aufstellungsversammlungen fanden im Zeitraum zwischen dem 03.12.2022 und 05.02.2023 statt. Daran nahmen neben den vorab von den Kreisverbänden gewählten Delegierten und den Vertretungen aller im Bezirk befindlicher Kreisverbände auch Gäste und Medienvertreter*innen teil. Die Zahl der Delegierten pro Kreisverband richtet sich nach der Mitgliederstärke der Kreisverbände beträgt jedoch mindestens zwei. Die Veranstaltung ist zusätzlich Mitgliederoffen und eine Teilnahme per Stream in einzelnen Bezirken war möglich. Im Nachgang zu den Veranstaltungen wurde in Teilen Videomaterial im Internet veröffentlicht. Die Ergebnisse der Wahlen sind jedoch nicht allgemein verfügbar und die Protokolle zu den Sitzungen sind mitgliederintern.  

Bewerbungsverfahren und Wahlmodi

Bewerbungen konnten vorab über das Online-Tool der Grünen „Antragsgrün“ eingereicht werden oder vor Ort angemeldet werden. Bei einer Kandidatur hielten die Bewerber*innen eine Rede und gaben den Anwesenden Delegierten Antworten auf Ihre Rückfragen, um von sich zu überzeugen.

Für die Listenplätze gilt nach §27 der Landessatzung von Bündnis 90/Die Grünen Bayern eine Mindestquotierung. Jeder ungerade Platz ist dabei Frauen vorbehalten, dabei dürfen Frauen auch auf offenen Plätzen kandidieren, sodass reine Frauenlisten grundsätzlich möglich sind.

Die Wahlen finden geheim statt und werden üblicherweise für die vorderen Listenplätze als Einzelwahlen abgehalten. Zum Ende findet eine Bestätigung über eine Schlussabstimmung der gesamten Liste statt. Aufgrund des Zeitaufwandes wurden jedoch einige Listenplätze, meistens die hinteren, nicht in Einzelwahlen gewählt. In diesen Fällen kam es zu Einigungen zwischen den verbleibenden Kandidierenden.

Was ist wichtig für eine erfolgreiche Kandidatur?

In aller Regel ist es für einen der vorderen Listenränge notwendige als Direktkandidat*in einen Stimmkreis und damit die Unterstützung des eigenen Kreisverbandes zu haben. Ein gutes Netzwerk in anderen Kreisverbänden ist ebenso vorteilhaft, da es bei der Bezirksversammlung auch auf die Stimmen der Delegierten anderer Kreisverbände ankommt. Um durch eine taktisch kluge Positionierung die Aussichtschancen zu maximieren, ist es außerdem wichtig, ein gutes Gefühl für die Abläufe der Wahlversammlung zu haben und den Wettbewerb für die einzelnen Listenränge einschätzen zu können, da eine Gegenkandidatur gegen „zu starke“ Mitbewerber*innen kontraproduktiv für die eigene Wahl sein kann. Bewerber*innen auf den vorderen Listenrängen haben oft eine Vielzahl an Unterstützung sicher, die dann als potenzielle Delegiertenstimmen für den Wahlgang verloren wären. Zudem sollten Kandidierende sich Gedanken darüber gemacht haben, welche inhaltlichen und persönlichen Stärken und potenzielle Angriffspunkte sie haben, um diese hervorzuheben oder um auf Rückfragen vorbereitet zu sein.

Es gibt in den Kreisverbänden häufig Einigungen darüber in welcher Folge die eigenen Kandidat*innen antreten. Das bedeutet, dass Einigungen über die Reihenfolge untereinander getroffen werden, um nicht gegeneinander zu konkurrieren und sich bestenfalls gegenseitig unterstützen zu können. Durch das Ausbleiben der internen Konkurrenz ist eine gegenseitige Unterstützung jedoch allenfalls erst realistisch jedoch keinesfalls verpflichtend. Die Wahlen sind am Ende geheim.

Fazit

Aufgrund der unterschiedlichen Mitgliederstärke der Grünen Bezirksverbände bestehen Unterschiede bei der Intensität des Wettbewerbs um die Listenplätze. Während in Mitgliederstarken Bezirken wie Oberbayern zweistellige Listenplätze 10-17 als sehr realistisch für den Einzug ins Parlament gelten, ist die Erfolgsaussicht in Niederbayern auf den gleichen Plätzen geringer. Wenngleich der Listenrang das Ergebnis beeinflusst, ist dieser nicht Maßgeblich für den Erfolg einer Kandidatur. Dennoch ist ein Trend klar erkennbar – Bei den vorderen Listenplätzen setzten sich in der Regel Bewerber*innen mit einer erfolgreichen Direktkandidatur durch.

Bei der Parität der Bezirkslisten ist es so, dass die Landessatzung diese durch eine Mindestquotierung von vornherein festlegt. Darüber hinaus ist der Großteil der Kandidierenden unter dem Alter von 50 Jahren und etwa 30% sind unter 40 Jahren. Insgesamt ist der Prozess der Listenaufstellung bei den Grünen in Bayern sehr transparent. Neben der Einbindung der Öffentlichkeit sind viele Informationen leicht recherchierbar und auch informelles Wissen wird mit neuen Kandidierenden bereitwillig geteilt.

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